Aufgrund des immer knapper werden Ölvorkommens und für die Erhaltung der Umwelt haben auch beim Automarkt die verschiedenen Alternativen Einzug gehalten. Hier wird besonders den Elektroautos in den nächsten Jahren eine große Zukunft vorausgesagt.
Auch wenn die Akkus bei den Elektroautos zur Zeit noch der Schwachpunkt sind, geht die Forschung immer weiter voran, so dass sie eine echte Alternative zum herkömmlichen Wagen werden können.
Damit sich auch jeder solch ein Elektroauto zulegen kann, gibt es Besonderheiten bei der Kfz-Steuer sowie bei der Kfz-Versicherung. Die Regierung hat bei der Steuer beschlossen, als Förderung für einige Jahre auf die Kfz-Steuer zu verzichten. Der Zeitraum beläuft sich hier auf bis zu zehn Jahren und gilt für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von unter 50g/km. Jedoch gilt als Voraussetzung, dass das Elektrofahrzeug bis zum 31.12.2015 angeschafft sein muss. Wird dann nach dem Ablauf der Frist eine Kfz-Steuer fällig, dann beläuft sich diese voraussichtlich auf jährlich etwa 5,30 Euro pro 200 Kilogramm Fahrzeuggewicht. Dies bedeutet, dass je nach Fahrzeug und Gewicht im Jahr 10 Euro bis maximal 30 Euro gezahlt werden müssten.
Ebenso werden die Versicherungsbeiträge sich um einiges günstiger gestalten. Allgemein wird von etwa 100 Euro im Jahr als Richtwert gesprochen. Bei der Berechnung fallen eine defensive Fahrweise sowie hohe Sicherheitsstandards positiv ins Gewicht. Jedoch sollte zur Zeit vorab ein Autoversicherungsvergleich etwa über einen Kfz-Tarifrechner für die Elektroautos angestrebt werden, da die Tarife enorm abweichen und die Beiträge noch sehr hoch angesetzt sind. Dies ist der geringen Erfahrung in diesem neuen Bereich zuzuschreiben. Allerdings bieten die meisten Versicherungsgesellschaften bisher keine speziellen Tarife für Elektroautos an, da es aufgrund der wenig zugelassenen Fahrzeuge noch an aussagekräftigen Daten fehlt. Da die Elektroautos keiner Typklasse zugeordnet sind, wird eine individuelle Einstufung vorgenommen.
Eine Besonderheit soll aber nach den Plänen der Regierung noch kommen. Wenn sich der Verbraucher für ein Elektroauto als Zweitwagen entscheidet, wird möglicherweise nur ein Nummernschild benötigt. Hier wird zur Zeit über die Einführung von einem sogenannten Wechselkennzeichen diskutiert. Dies sagt aus, dass wahlweise der Betrieb von zwei Fahrzeugen mit einem Nummernschild möglich sein soll. Sollte dieser Vorschlag genehmigt werden, dann wäre lediglich für ein Fahrzeug eine Versicherungsprämie fällig.